Das ungarische Steuerrecht und seine richtige Anwendung stellen internationale Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Durch unsere umfassende Expertise des ungarischen Steuerrechts und seiner Auslegung durch das Finanzamt unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung einer optimalen steuerlichen Compliance für Ihre ungarische Tochtergesellschaft.
Dank unseren langjährigen Erfahrungen im ungarischen wie im internationalen Steuerrecht können wir unseren Mandanten in allen Steuerangelegenheiten kompetent zur Seite stehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Minimierung Ihrer Steuerrisiken in allen Steuerarten, wie insbesondere der Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Einkommensteuer bzw. in der Verrechnungspreisgestaltung (transfer pricing).
Mit unserer weltweiten Vernetzung betreuen wir grenzüberschreitende Fragestellungen wie z.B. die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen und die Besteuerung von Ausländern in Ungarn mit hoher Effizienz.
Der attraktive Körperschaftssteuersatz in Ungarn ermöglicht Unternehmen und Holdinggesellschaften eine vorteilhafte Steuerstrategie. Wir beraten Sie gerne bei der Ausgestaltung einer optimalen steuerlichen Struktur für Ihr Unternehmen.
Bei der Ausgestaltung von optimalen Steuerstrukturen ist es uns von großer Wichtigkeit, international akzeptierte und nachhaltige Lösungen zu empfehlen und diese mit den Steuerberatern im Herkunftsland unserer Mandanten vorab abzustimmen.
Die Planung der Verrechnungspreisgestaltung ist im internationalen Kontext nicht wegzudenken. Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Ausgestaltung von Verrechnungspreiskonzepten und ihrer Umsetzung.
Auch bei Einzelgeschäften, seien es Fusionen, Übernahmen, Reorganisationen, Spaltungen, Immobiliengeschäfte oder die Erstellung Ihrer Steuererklärung, helfen Ihnen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gerne, die für Sie optimale Lösung zu finden.
Bei internationalen Fragestellungen ziehen wir bei Bedarf die Steuerexperten unserer DFK-Partner im Ausland oder den von Ihnen gewünschten Steuerberater aus Ihrem Herkunftsland bei.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erstellung sämtlicher erforderlicher Steuererklärungen in Ungarn, wie z.B. für die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer oder die Personaleinkommensteuer. Wir legen großen Wert auf Compliance und eine digitale Arbeitsweise, wir bearbeiten und reichen alle Steuererklärungen elektronisch ein.
Im heutigen weitgehend harmonisierten steuerlichen Umfeld ist es uns wichtig, bei der Erstellung von Steuererklärungen nicht nur die geltende ungarische Regelung zu berücksichtigen. Wir beachten auch die maßgebenden Doppelbesteuerungsabkommen und Verrechnungspreisregeln (transfer pricing) mit dem Ziel, für eine grenzübergreifende steuerliche Compliance zu sorgen.
Durch die gute und effiziente Zusammenarbeit mit den Unternehmenszentralen unserer Mandanten im Ausland sind wir in der Lage, zur erfolgreichen konzernübergreifenden Anwendung der steuerlichen Compliance-Strategie des Unternehmens beizutragen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei freiwilligen internen Steuerprüfungen in Fällen, wenn das Aufdecken und Beheben von Fehlern in den Steuererklärungen der Vergangenheit notwendig ist. Eine vom Unternehmen selbst in Auftrag gegebene Steuerprüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Gerichtsurteile oder Praxisänderungen der Steuerbehörde dies rechtfertigen, oder wenn die Steuerregelungen für eine Gesellschaft, z. B. aufgrund der gewählten Rechtsform, besonders komplex sind.
Im Rahmen einer betriebsinternen Steuerprüfung in Budapest oder vor Ort bei Ihrem Unternehmen nehmen wir Einsicht in die Rechnungslegungs- und Steuerdokumente des Unternehmens und empfehlen unseren Mandanten, wenn notwendig, eine Eigenrevision. Durch diese Vorgehensweise können wir maßgeblich dazu beitragen, das Risiko von Nachsteuern und Bußen zu verringern.
Die Kontrolle der Verrechnungspreise und der Verrechnungspreisdokumentationen steht auch in Ungarn zunehmend im Fokus der Finanzämter bzw. Steuerbehörden. Wir übernehmen gerne die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation für Ihre ungarische Tochtergesellschaft oder, wenn gewünscht, die Anpassung der bereits vorhandenen Dokumente nach den ungarischen Vorschriften.
Wir unterstützen Sie gerne auch mit der Auswahl der Verrechnungspreis-Methode, mit Benchmarking-Kalkulationen für die Festlegung bzw. Dokumentation der Verrechnungspreise sowie mit industriespezifischen Benchmark-Resultaten und Funktionsanalysen.
Als Steuerberater und Rechtsanwälte bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und erfolgsorientierte rechtliche Vertretung bei Betriebsprüfungen, in steuerlichen Verwaltungsverfahren sowie in allen mit dem Steuerrecht verbundenen gerichtlichen Angelegenheiten.
Zu unseren Leistungen gehören auch die Anmeldung und Vertretung von ausländischen Unternehmen für eine ungarische Umsatzsteuernummer (USt-ID). Als Ihr USt-Agent in Budapest erstellen wir Ihre Umsatzsteuer-Erklärungen und vertreten Ihr Unternehmen in sämtlichen mehrwertsteuer-bezogenen Belangen vor dem ungarischen Finanzamt.
Wir sind bestrebt, zum Wertschöpfungsprozess unserer Mandanten beizutragen, indem wir ihre Ziele verstehen und sie dabei unterstützen, diese zu erreichen.
In unseren Fallstudien veranschaulichen wir anhand einiger Beispiele, wie wir uns für unsere Auftraggeber täglich einsetzen und welche Vorteile wir für sie erzielen.
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