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Hinweisgebersysteme

Whistleblowing - Das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Herausforderungen für KMU

Das neue Hinweisgebergesetz erlegt mittelständischen Unternehmen in Ungarn neue Verpflichtungen auf. Wir berichten über die Chancen und Herausforderungen von Hinweisgebersystemen und beleuchten dabei auch internationale Szenarien und die Erfahrungen multinationaler Unternehmen.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Ungarn verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, bis zum 17. Dezember 2023 ein Meldesystem einzurichten. Die Vorschriften wurden im Einklang mit der Hinweisgeberrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2019/1937) eingeführt. Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Unternehmen, schädliche Praktiken im eigenen Betrieb aufzudecken. Diese können viele Formen annehmen, wie Schäden durch Betrug, Korruption, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit. Wenn nicht gegen diese schädlichen Praktiken vorgegangen wird, können sie dem Unternehmen beträchtlichen Schaden zufügen und bei Verletzung des öffentlichen Interesses Sanktionen nach sich ziehen.

Während in den meisten europäischen Ländern die Meldung von Hinweisen nur für Mitarbeitende möglich ist, verlangt die ungarische Gesetzgebung, dass das Unternehmen Meldungen nicht nur von seinen eigenen Angestellten, sondern auch von anderen, im Gesetz bezeichneten Personen entgegennimmt. Arbeitgeber müssen es Hinweisgebern zudem ermöglichen, Meldungen sowohl schriftlich als auch mündlich einzureichen.

Ein weiteres besonderes Merkmal der ungarischen Whistleblowing-Gesetzgebung besteht darin, dass Unternehmen auch anonyme Meldungen entgegennehmen müssen, aber nicht verpflichtet sind, diese zu prüfen. Dennoch kann es im Interesse des Unternehmens liegen, anonymen Meldungen nachzugehen, da diese nützliche Informationen enthalten können. Wenn das Unternehmen die Normen ISO 37301 und ISO 37001 umsetzt, ist es ebenfalls verpflichtet, auf anonyme Beschwerden zu reagieren.

Internationale Statistiken zeigen, dass die meisten Whistleblower anonym bleiben möchten und rund  90 Prozent aller Hinweisgeber ihre Meldungen außerhalb der Arbeitszeiten einreichen. Die meisten Unternehmen arbeiten deshalb mit externen Anbietern zusammen, um ihre Hinweisgebersysteme zu betreiben. In der Praxis werden in Europa häufig Online-Meldeplattformen genutzt, die in Ungarn oft nicht rechtskonform sind. Der Hinweisgeber-System-Service von Gyarmathy&Partners ist ein umfassender Dienst, der es Unternehmen vermöglicht, ollständige Compliance in Ungarn zu erzielen und effizient auf Meldungen von Hinweisgebern zu reagieren.

Die meisten multinationalen Unternehmen betrachten Hinweisgebersysteme nicht nur als Pflicht zur Einhaltung von Vorschriften, sondern auch als wertvolle Investition. Internationale Studien zeigen, dass 80 % der Unternehmen mit einem Hinweisgebersystem die in Whistleblowing-Meldungen genannten rechtswidrigen Handlungen und Schäden erfolgreich aufgedeckt haben. Schließlich bringt die Einführung eines effizienten Hinweisgebersystems nicht nur finanzielle Vorteile für das Unternehmen, sondern verbessert auch die Compliance-Kultur, die Integrität und die persönliche Verantwortlichkeit der Mitarbeitenden des Unternehmens.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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