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Corona Erleichterungen im Zivil- und Steuerrecht

Coronavirus - Zivilrechtliche und steuerliche Erleichterungen 

Die ungarische Regierung hat einige neue Maßnahmen eingeführt, um die Wirtschaft und  die Privathaushalte von den Auswirkungen der Corona-Krise zu entlasten.

Was sind die neuen Erleichterungen bei der Rückzahlung von Bankkrediten? 

Kapital- und Zinszahlungen für von Unternehmen vor dem 18. März 2020 aufgenommene Bankdarlehen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Diese Regeln gelten nur für Darlehen von Kreditinstituten und umfassen auch Finanzierungsleasingverträge.  Unternehmen dürfen jedoch die Rückzahlung ihrer Kredite (Kapital und Zinsen) fortsetzen, wenn sie wünschen.

Die Kreditlaufzeiten werden um die Dauer des oben genannten Moratoriums verlängert und Kredite, die während der Laufzeit des Moratoriums ablaufen, werden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Kann ein Unternehmen mit Rücksicht auf die Coronavirus-Epidemie von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit werden? 

Nein. Wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann (dh zivilrechtlich gegen den Vertrag verstößt), aber nachweist, dass der Verstoß zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar war und außerhalb ihrer Kontrolle lag, so haftet die säumige Partei nicht für die im Zusammenhang mit der höheren Gewalt bei der anderen Partei entstanden Schäden.

Einem Kunden können ernsthafte Schäden zugefügt werden, beispielsweise wenn ein Lieferant aufgrund der Epidemie nicht in der Lage ist, ein Produkt rechtzeitig zu liefern. Der Lieferant haftet jedoch nicht für den verursachten Schaden, wenn er nachweisen kann, dass das Schadensereignis außerhalb seiner Kontrolle lag. 

Der nicht erfüllte Vertrag bleibt jedoch gültig, ausser bei der vollständigen Verunmöglichung der Lieferung. Letzteres führt zur Aufhebung des Vertrages. Als Beispiel kann die Unmöglichkeit eines Transports aufgrund eines Transportvertrags genannt werden, wo beim Ausfall des bestellten Transports der Vertrag erlischt und dem Eigentümer der Ware kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, wenn er die Ware durch einen anderen Transporteur, jedoch  mit Verspätung liefern lässt.

Wurde eine allgemeine Steuervergünstigung für den Ausnahmezustand eingeführt? 

Nein. Die Steuersenkungsmaßnahmen der Regierung gelten ausschließlich für bestimmte Sektoren, so dass viele Unternehmen nicht davon betroffen sind. Die Steuersenkung gilt nur für Unternehmen, die in den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltung, Glücksspiel, Film, Organisation von Veranstaltungen und Sport tätig sind.

Die oben genannten Branchen sind von der Zahlung der Arbeitgeberbeiträge befreit worden, und ihre Arbeitnehmerbeiträge wurden erheblich gekürzt. Außerdem dürfen bis zum 30. Juni 2020 die Raummietverträge dieser Unternehmen nicht gekündigt und die Miete nicht erhöht werden. Weitere vorübergehende Steuersenkungen wurden für kleine und Kleinstunternehmen eingeführt.

Alle natürlichen und juristischen Personen können von wesentlichen Lockerungen in Bezug auf die amtlichen Verfahrensregeln profitieren. Die Abgabefrist der jährlichen Steuererklärungen wurde auf den 30. September 2020 verschoben. Behördliche Zwangsmassnahmen wie Räumungen und Beschlagnahmungen sowie das Eintreiben von Steuerschulden werden bis zum 15. Tag nach Beendigung des Ausnahmezustandes ausgesetzt. Diese Regel verbietet auch Gerichtsauktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen vor Ort. Sollte der Ausnahmezustand länger als  bis Ende Oktober andauern, so müssen Räumungen, die zwischen dem 15. November 2020 und dem 30. April 2021 stattfinden würden, verschoben werden.

Bei Fragen zu diesen und anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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